Doping



 
 

Update Doping 2020 durch das WADA

Für die Dopingliste 2020 wurden von der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) mehrheitlich formale Anpassungen vorgenommen und Beispiele verbotener Substanzen oder deren Synonyme ergänzt. Alle diese neu aufgeführten Substanzen, waren im Sinne von «ähnlicher chemischer Struktur» bzw. «ähnlicher biologischer Wirkung» bereits zuvor verboten. Für die Praxis heisst das: Die Anpassungen haben keine Auswirkungen auf den Doping-Status von in der Schweiz erhältlichen Medikamenten.
Neu verordnete bzw. empfohlene Medikamente sollen aber unbedingt weiterhin vor deren Anwendung jeweils mit der Medikamentenabfrage Global DRO auf www.antidoping.ch oder via Mobile App geprüft werden.
 

Umsetzung der Dopingbeschlüsse der SSKV DV 2003

Download (als pdf)

Formular für Unterstellungserklärung / Déclaration de soumission

Version Deutsch    /     version française    /     Neuer Link zu Dopinginfo: Medis Online prüfen

 
 

Im SSKV wird bereits seit einiger Zeit darüber diskutiert, wie die durch Swiss Olympics vorgegebenen Richtlinien in Bezug auf Doping umzusetzen seien. Dazu wurden auch Gespräche mit Swiss Olympics geführt um eine für den Kegelsport sinnvolle Umsetzung sicherstellen zu können. Als Folge davon musste die Delegiertenversammlung über die notwendigen Statuten- und Sportreglementsänderungen abstimmen um eine Umsetzung zu ermöglichen.

Präsentation an der DV zum downloaden

Die Delegiertenversammlung des SSKV hat nun an seiner diesjährigen Zusammenkunft den Anträgen des Zentralkomitees sowie der Sportkommission in Bezug auf Doping einstimmig zugestimmt.

Bereits im Vorfeld der Delegiertenversammlung wurden die Unterverbands- und Sportpräsidenten darüber informiert wie die Umsetzung vorgenommen werden sollte und welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Diese Informationen wurden ebenfalls an der SSKV DV erneut mitgeteilt. Mit dieser Publikation sollen nun auch die Kegler vollumfänglich darüber informiert werden. Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass nur Anlässe mit nationalem Charakter davon betroffen sind.




Betroffene Wettkämpfe

In Absprache mit Swiss Olympics wurden folgende Wettkämpfe als für Doping kritisch erachtet:

  • Final der Schweizer Einzelmeisterschaft (ohne Senioren)
  • Kantonewettkampf
  • Final der Einzelcupsieger

Da es ab einem gewissen Alter vermehrt vorkommen kann, dass aus gesundheitlichen Gründen Medikamente eingenommen werden müssen, haben wir ganz bewusst darauf verzichtet Seniorenwettkämpf einzubeziehen




Massnahmen

Dies bedeutet folgende Massnahmen für diese Wettkämpfe:

  • Durchführung von Dopingkontrollen (möglich)
  • Unterzeichnung eines Unterstellungs Dokumentes durch jedenWettkämpfer (obligatorisch)

Die Teilnehmer an den obgenannten Wettkämpfen müssen zwingend diese Unterstellungs-Erklärung unterzeichnen, andererseits sie nicht zum Start zugelassen werden. Die Wettkämpfer bestätigen damit, dass sie:

  • auf Doping verzichten
  • Eigenverantwortung haben in Bezug auf die Information verbotener Substanzen
  • Einverständnis erklären zu allfälligen Kontrollen
  • Im Falle eines Doping-Verstosses sich den Sanktionen von Swiss Olympics und des SSKV unterziehen



Sanktionen

Im Falle eines Verstosses gegen die Doping Bestimmungen sind folgende Sanktionen möglich:

  • Disqualifikation und Aberkennung von Medaillen
  • Verweis und Urteilspublikation
  • Geldbusse bis SFr. 200'000.--
  • Sperre mit zeitlicher Beschränkung oder (im Wiederholungsfall) auf Lebenszeit



Inkrafttreten

Diese Bestimmungen treten mit dem Final der SEMS 2003 (26. Nov. 2003) in Kraft und sind ab 2004 gültig für alle obgenannten Wettkämpfe.




Betroffene Wettkämpfer

Von diesen Bestimmungen sind in erster Linie Kegler der Kategorie 1 betroffen. Es ist aber möglich, dass dies auch Kegler anderer Kategorien (z.B. SEMS Damenfinal, KWK, Einzelcup) und unter Umständen (Einzelcup) auch Senioren betrifft. Grundsätzlich sei aber hier festgehalten, dass jede Form von Doping moralisch verwerflich ist, und deshalb für alle Kegler auch an normalen Meisterschaften gelten sollte.

Wir sind uns absolut bewusst, dass viele der möglichen Dopingvergehen beim Sportkegeln nur wenig oder gar keinen Einfluss haben (z.B. Anabolika), andererseits gibt es aber auch beim Kegeln Möglichkeiten mittels Doping die Leistung zu fördern (z.B. Stimulanzien, Betablocker, Narkotika).

Kegler welche bereits vor dem Seniorenalter aus gesundheitlichen Gründen regelmässig Medikamente zu sich nehmen müssen sind nicht zwingend von Wettkämpfen ausgeschlossen. So ist zum Beispiel Insulin zur Behandlung von Diabetes zugelassen, aber auch bei Asthma gibt es Medikamente welche zur Inhalation zugelassen sind. Diese Fälle müssen aber gemeldet werden und durch ein entsprechendes Zeugnis dokumentiert sein. Es ist aber auch möglich, dass für einige Tage vor dem Wettkampf ein Ersatz Medikament verwendet wird, welches nicht zu einem Doping Vergehen führt.

Es sei hier noch einmal erwähnt, dass jeder Wettkämpfer selber verantwortlich ist, sich darüber zu informieren was erlaubt oder nicht erlaubt ist.

Weitere Informationen

Der SSKV wird auf seiner Internet Homepage einen Bereich für Doping einrichten in welchem weitere Informationen, Kontaktadressen und Links verfügbar sind, sowie Dokumente heruntergeladen werden können. Im Internet sind auch unter www.antidoping.ch weitergehende Informationen erhältlich.

Im weiteren können folgende Dokumentationen bezogen werden:

  • Liste der verbotenen Substanzen und Methoden
  • Liste der erlaubten Medikamente
  • Unterstellungserklärung

mittels Einsendung eines frankierten Antwortcouverts an:

Michael Giger
Jurastrasse 19
4566 Halten

Fragen werden über die Telefonnummer 079 2406 305 oder per eMail an giger@sskv.ch beantwortet.

Wir sind überzeugt mit diesen Regelungen eine Lösung gefunden zu haben, welche die Anforderungen zur Dopingbekämpfung erfüllt, andererseits aber unserem Kegelsport angemessen ist.

Michael Giger
Sportpräsident (ad interim)