Ein Lichtstreifen am Coronahimmel
Völlig unerwartet sind vom Bundesrat einige Lockerungen erfolgt. Für die arg gebeutelten
Restaurantbesitzer ein kleiner Hoffnungsschimmer … wenigstens für die, die eine Terrasse oder Gartenbeiz
haben. Die Sportkegler gehen dabei wieder leer aus.
Obwohl die Voraussetzungen nur in einem Punkt erfüllt wurden, hat der Bundesrat einige Lockerungen veranlasst.
Die Restaurants dürfen ihre Terrassen und Gertenbeizen öffnen. Dies aber nur unter strengen Auflagen.
Die Fitnesscenter dürfen ihre Türe wieder öffnen. Es müssen aber zwingend Masken getragen werden.
Davon ausgenommen ist einzig das Ausdauertraining. Also wer sich auf dem Stepper, Laufband oder Velo
befindet, muss keine Maske tragen.
Erlaubt sind in Innenräumen Veranstaltungen mit maximal 50 Personen und im Freien mit 100 Personen.
Es ist jetzt also erlaubt, dass 100 Personen auf die Strasse gehen dürfen, um gegen die Corona-Massnahmen
zu protestieren. Und natürlich als anständiger Bürger und Bürgerin mit Maske.
Was alles erlaubt ist, mehr davon im News-Ticker. Swiss Olympic (SOA) begrüsst
die vom Bundesrat beschlossenen Öffnungsschritte. Sie bedeuten für einen Teil des Schweizer Sports eine
gewisse Erleichterung. Von den Lockerungen profitieren die Bereiche Bewegung, Wettkampf und Publikum.
SOA zeigt sich zufrieden und stellt fest, dass gerade solche kleinen Schritte zurück in die Normalität
einen positiven Einfluss auf das Sportgeschehen haben. Es macht Mut, daran zu bleiben.
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